Dalmatiner FCI Rassestandard

FCI-St. Nr. 153 - 30. 05. 2011

URSPRUNG: Kroatien.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN OFFIZIELLEN STANDARDS: 13.10.2010

VERWENDUNG: Jagdhund. Gesellschaftshund, Familienhund und für verschiedene Zwecke geeignet.

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 6 Laufhunde, Schweißhunde und verwandte Rassen. Sektion 3 Verwandte Rassen Ohne Arbeitsprüfung.

KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS: Die Herkunft des Dalmatiners ist auf Gemälden und in kirchlichen Chroniken aus dem 16. bis 18. Jahrhundert zu erkennen. Dalmatiner stammen aus dem Altarbild "Madonna mit Jesus und Engeln" aus der Kirche "Gospa od andjela" im Ort Veli Losinj auf der Insel Losinj, Kroatien aus den Jahren 1600-1630, sowie aus dem Fresko in Zaostrog, Dalmatien, Kroatien. Daraus ergibt sich, daß der Ursprung des Dalmatiners im östlichen Mittelmeerraum insbesondere der historischen Provinz Dalmatien liegt. Die ersten Beschreibungen des Dalmatiners sind im Bistum Djakovo, Kroatien gefunden worden, und zwar in der Inschrift des Bischofs Petar Bakic aus dem Jahr 1719, sowie in der Inschrift von Andreas Keczkemety aus dem Jahr 1737. Der Hund wurde mit dem lateinischen Namen "Canis Dalmaticus" benannt und die Höhe des Hundes von 4-5 "Spithamus" beschrieben. Thomas Pennant hat in seinem Werk "Synopsis of Quadrupeds" aus dem Jahr 1771 diese Hunderasse als sehr selbständig beschrieben und hat sie "Dalmatian" genannt und als Ursprung dieser Rasse Dalmatien angeführt. In einem 1790 veröffentlichten Werk bezeichnet Thomas Bewick diese Rasse als "Dalmatian or Coach Dog". Der erste inoffizielle Dalmatiner-Standard wurde im Jahre 1882 von einem Engländer namens Vero Shaw verfasst.

Dieser Standard wurde dann im Jahre 1890 durch Gründung des "Dalmatian Clubs" in England in den ersten offiziellen Standard überführt. Die FCI hat den ersten Standard für Dalmatiner am 07.04.1955 unter dem Namen "Dalmatiner Jagdhund" veröffentlicht.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Kopf mesozephal, prismatischer Form mit Hängeohren. Der Körper ist rechteckig, kräftig, muskulös und charakteristisch markant getupft. Die Bewegung muß elegant sein. Die Geschlecht Differenz muß erkennbar sein.

WICHTIGE PROPORTIONEN: Länge des Rumpfes: Widerristhöhe = 10 : 9. Die Höhe der Ellenbogengelenkes: 50 % der Widerristhöhe. Die Höhe der Sprunggelenkes: 20-25 % der Widerristhöhe. Die Kopflänge: ca. 40% der Widerristhöhe. Schädellänge: Fanglänge = 1:1.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN): Angenehmes Wesen, freundlich, nicht scheu oder zurückhaltend, frei von Nervosität und Aggressivität. Lebendig, sanft, treu, selbständig und leicht zu abrichten. Dalmatiner mag Wasser und Bewegung in der Natur. Er hat einen ausgeprägten Bracken - Instinkt.

KOPF: Kopf muß im Proportion und Einklang mit dem Körper sein, im Schädelteil darf es nicht zu breit sein. Die Länge von Hinterhauptstachel bis zum Stop und vom Stop bis zur Nasenspitze ist im Verhältnis 1:1, oder ist Fang etwas kürzer. Die Schädellinie und Fanglinie sind sanft divergent. Die Kaumuskel und Jochbeinbogen dürfen nicht zu ausgeprägt sein. Haut auf dem ganzen Kopf ohne Falten.

OBERKOPF: Schädel: Flach, mit sanften lateralen Abrundung. Zwischen den Ohren am breitesten und an den Schläfen gut ausgeformt. Schwach ausgeprägte Stirnfurche. Stop: Mäßig betont.

GESICHTSSCHÄDEL:

  • Nasenschwamm: Groß, mit breit offenen Nasenflügel, es muß komplett pigmentiert sein. Die Farbe muß der Farbe der Tupfen entsprechen.
  • Fang: Mit gut entwickelten kräftigen Kiefern, Nasenrücken gerade. Lefzen: stark, sollen ziemlich eng am Kiefer anliegen und dürfen nicht überhängen, oder zu dick sein; ohne ausgeprägten Mundwinkel. Eine vollständige Pigmentierung ist anzustreben.
  • Kiefer/Zähne: Scherengebiß, d.h. die oberen 6 Schneidezähne greifen ohne Zwischenraum über die unteren, wobei die Zähne senkrecht im Kiefer stehen. Ein vollständiges Gebiß (42 Zähne) ist anzustreben (gemäß Zahnformel). Die Zähne sind gut ebenmäßig geformt und weiß. Bei älteren Hunden wird der Zangenbiß toleriert.
  • Augen: oval, subfrontal angesetzt, Ansetzung unter dem Winkel von 10-15°. Auge pigmentiert im Einklang mit Tupfenfarbe. Die Lider gut anliegend. Keine abgehängten Lider. Der Rand durchgehend pigmentiert im Einklang mit der Haarfarbe.
  • Ohren: Sie sind eher hoch angesetzt, getragen anliegend am lateralen Teil des Kopfes. Die Länge reicht bis zum Innenaugenwinkel oder Stop. Die Spitze sanft abgerundet. Die Ohren haben Form des gleichschenkeligen Dreiecks. Sie sind fein in der Struktur und sanft bei der Berührung. Sehr wichtig ist, daß die Ohren getupft sein müssen, d.h. die Ohren dürfen nicht ganz schwarz oder braun sein, sondern schwarz oder braun getupft usw. mit Tupfen im Einklang mit der Farbvarietät auf der weißen Unterlage.

HALS: Der Hals soll kräftig und ziemlich lang sein, er wird zum Kopf hin schmäler und weist keine lose Kehlhaut auf.

KÖRPER: Rechtseckig, Verhältnis der Körperlänge zur Wiederristhöhe ist 10:9.

  • Widerrist: Gut ausgebildet. Rücken: Kraftvoll, gerade. Lenden: kurz und muskulös.
  • Kruppe: muskulös, weniger als 30° abfallend
  • Brust: tief und geräumig, nicht zu breit oder tonnenförmig. Die Brusttiefe soll 45-50% der Widerristhöhe sein. Ellenbogenhöhe ist 50% der Widerristhöhe. Die Rippen sind gut gewölbt. Untere Profillinie und Bauch: Bauch mäßig aufgezogen, aber nicht eingedreht.

RUTE: Angesetzt an der Kruppenverlängerung. Ungefähr bis zum Sprunggelenkhöcker reichend, oder etwas länger. Am Ansatz sehr kräftig, und zur Spitze hin gleichmäßig dünner werdend, nicht zu dick, sondern in Proportion mit Körper. Säbelförmig getragen. Tupfen sind erwünscht.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND:

  • Allgemeines: Vorderläufe müssen in Proportion mit Körper sein, rechtwinkelig.
  • Schultern: Schulterecke beträgt um 115-120°
  • Ellenbogen: Eng am Körper anliegend.
  • Unterarm: Die Knochen proportional entwickelt und kräftig (rund), Vordergliedmaßen gerade in der Stellung. Läufe vertikal.
  • Vordermittelfuß: Kräftig, leicht geneigt, elastisch.
  • Vorderpfoten: Zehen geschlossen, sogenannte Katzenpfoten ist typisch. Ballen zäh und elastisch. Die Krallen sollen möglichst pigmentiert sein.

HINTERHAND:

  • Allgemeines: Im Proportion mit dem Körper. Mit sehr kräftigen und gut entwickelten Muskeln. Stellung der Hintergliedmaßen parallel.
  • Oberschenkel: Muskulös und kräftig.
  • Knie: Kräftig und gut geformt. Kniebeuge in der Neigung von 40 Grad auf die Horizontale.
  • Sprunggelenk: Kräftig.
  • Hintermittelfuß: Die Länge des Sprunggelenkes ist um 20-25% der Widerristhöhe. Die Ecke des Sprunggelenkes beträgt um 130°.
  • Hinterpfoten: Zehen geschlossen, sogenannte Katzenpfoten ist typisch. Ballen zäh und elastisch. Die Krallen sollen möglichst pigmentiert sein.

GANGWERK: Gleichmäßig, elegant, und harmonische Bewegung. Schritt und Trab lang, mit starkem Vortritt und gutem Schub. Von vorne gesehen bewegen sich die Läufe parallel.

HAARKLEID:

  • Haar: Kurz, glänzend, hart und dicht auf dem ganzen Körper.
  • Farbe: Die Grundfarbe ist rein weiß. Schwarze Tupfen beim schwarzen Farbschlag und leberbraune Tupfen beim braunen Farbschlag. Die Tupfen sollen symmetrisch auf dem ganzen Körper verteilt sein, klar abgerundet und ohne Übergang in die weiße Grundfarbe. Die Größe der Tupfen soll möglichst gleichmäßig sein, wobei die Größe 2 - 3 cm im Durchmesser betragen soll. Bei dem brauen Farbvarietät sind die Tupfen etwas kleiner, im Durchmesser von ca. 2 cm. Tupfen am Kopf und an den Gliedmaßen sollen proportional kleiner sein als auf dem Körper. Es ist erwünscht, daß auch die Rute die Tupfen aufweist, die auch proportional kleiner sind als die auf dem Körper. Sprenkeln auf dem Körper ist nicht erwünscht und soll bestraft werden. Die Tupfen dürfen nicht ineinander laufen und größere Flecken bilden. Die Flecken und Farbplatten sind unerwünscht. Extra aufmerksam soll die Ohrenbetupfung berücksichtigt werden.

GRÖSSE UND GEWICHT:

Widerristhöhe: Rüden 56 - 62 cm, Hündinnen 54 - 60 cm. Hunde von perfektem Typ und Ausgeglichenheit sollten nicht bestraft werden, wenn deren Widerristhöhe die oben erwähnte Limite überschreitet.

FEHLER: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muß als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluß auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes und seine Fähigkeit, die verlangt rassetypische Arbeit zu erbringen, zu beachten ist.

DISQUALIFIZIERENDE FEHLER :

  • Aggressiv oder übermäßig ängstliche Hunde
  • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.
  • Konvergente Kopflinie;
  • Mangel von mehr als 6 Prämolaren, wobei Mangel von M3 nicht berücksichtigt wird und nicht als Fehler zu bewerten ist ;
  • Entropium, Ektropium, Birkenaugen, verschiedenfarbige Augen (Heterochromie), blaue Augen, teilweise blauenfarbige Iris;
  • Nicht pigmentiertes Nasenschwamm;
  • Ringelrute;
  • Monokel (schwarze Flecken an einem oder beiden Augen) oder Platten anderswo;
  • Dreifarbigkeit (schwarze und braune Tupfen auf demselben Hund), Brindle-Farbigkeit der Tupfen, zitronenfarbige Tupfen, orangenfarbene Tupfen, blaue Tupfen und rein weiße Farbe ohne Tupfen;
  • Rauchhaarigkeit und Langhaarigkeit;
  • Taubheit;
  • N.B. Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
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